Gemeinderat Hunzenschwil
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Schulgasse 2 5502 Hunzenschwil
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- Die Gemeinderatssitzung findet jeweils am Montag statt. - Eingabeschluss für die nächste Sitzung ist am Donnerstag, 16.30 Uhr.
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Der Gemeinerat ist zuständig für:
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Dem Gemeinderat obliegen insbesondere:
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Der Gemeinderat ist zuständig für:
- die Vorbereitung aller Geschäfte und die Antragstellung zuhanden der ihm übergeordneten Gemeindeorgane sowie der Vollzug der Beschlüsse derselben;
- die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten;
- die Sorge für die öffentliche Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Sittlichkeit sowie der Erlass eines entsprechenden Reglementes;
- die Einbürgerung von Schweizer Bürgern und die Bürgerrechtsentlassung, unter Vorbehalt der Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht;
- die Wahl von Kommissionen, soweit sie nicht einem anderen Organ zusteht;
Weitere Informationen betreffend Aufgaben und Befugnisse können Sie dem Gemeindegesetz § 37 entnehmen.
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