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Gemäss Waldgesetz sind Velos und Pferde nur auf befestigten Waldstrassen zugelassen. Auf solchen sind sie auch mehrheitlich unterwegs - doch das Ziel einiger Biker ist es, sich auf Pfaden in unwegsamem Gelände, sogenannten Trails zu bewegen. Im Aargau gibt es lediglich in Gränichen einen bewilligten Parcours, jedoch keine längere Tour.
Die illegalen Trails in Hunzenschwil befinden sich in der Wildschutzzone und werden vom Gemeinderat nicht toleriert. Die fehlbaren Biker werden künftig mit einer Busse belegt. Die Nutzung verstösst nicht nur gegen das Waldgesetz, es handelt sich hier um einen Eingriff in fremdes Eigentum, da kann man nicht einfach beide Augen zudrücken.
Hinzu kommt: Abseits der offiziellen Waldwege gilt laut Aargauer Waldgesetz jegliches Fahren als verbotene, nachteilige Nutzung.
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