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Spitex

Arbeitet nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe". Dies beinhaltet die Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit der Kundin oder des Kunden. Deshalb leisten wir nur ergänzende Hilfe und Pflege zu Hause, das heisst zur Entlastung von Angehörigen oder wenn die Nachbarschaftshilfe nicht mehr ausreicht. Die Spitex übernimmt keine Arbeiten, die Sie noch selber tätigen können und die Ihnen noch zuzumuten sind.

 

Spitexverein
Rupperswil/Hunzenschwil/Auenstein
Sonnenweg 16, 5102 Rupperswil
Telefon
Fax
E-Mail
   062 897 12 21
062 897 62 01
spitexverein.rupperswil.ch

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Freitag
Übrige Zeit
   10.00 bis 11.00 Uhr
14.00 bis 15.00 Uhr
Telefonbeantworter

 

Spendenkonto = PC 50-11619-0

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Grundpflege
Wann besteht Anspruch auf Grundpflege?


Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder Spitalentlassung bieten wir Ihnen professionelle Grundpflege nach ärztlicher Verordnung bei Ihnen zu Hause an.

Die Grundpflege umfasst alle Belange der häuslichen Gesundheits- und Krankenpflege. Wir helfen Ihnen beim Waschen, Duschen oder Baden, beim An- und Auskleiden. Wir richten Ihre Umgebung situationsgerecht ein und stellen Ihnen nach Möglichkeit das dazu benötigte Material zur Verfügung.

Wer bezahlt diese Dienstleistung?

Diese Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenkasse unter Abzug des Selbstbehaltes und der Franchise übernommen.

Arbeitszeiten

Montag bis Sonntag, 07.00 Uhr - 18.00 Uhr

Behandlungspflege
Wann besteht Anspruch auf Behandlungspflege?


Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz oder Spitalentlassung bieten wir Ihnen professionelle, medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung bei Ihnen zu Hause an. Die Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung:

Beratung und Instruktion von Patienten und Angehörigen, Verabreichen von Injektionen, Überwachen der Medikamenteneinnahme, Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Wundversorgung und Verbandwechsel, Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Selbstständigkeit der Patienten sowie Unterstützung von Wiedereingliederungsprogrammen.

Wer bezahlt diese Dienstleistung?

Diese Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenkasse unter Abzug des Selbstbehaltes und Franchise übernommen.

Arbeitszeiten
Montag bis Sonntag, 07.00 Uhr - 18.00 Uhr

Hauswirtschaftliche Leistungen
Wann besteht Anspruch auf hauswirtschaftliche Leistungen?


Bei Krankheit, Unfall, Rekonvaleszenz, Spitalentlassung oder Unvermögen, im Haushalt anfallende Arbeiten selbstständig zu verrichten. Auch wenn die Arbeiten nicht von Ihrem persönlichen Umfeld übernommen werden können, bieten wir Ihnen Hilfe und Unterstützung bei Ihnen zu Hause an.

Die hauswirtschaftlichen Leistungen bestehen aus:

1. Kochen

Frühstück zubereiten nach Absprache. Mittagessen vorbereiten und kochen oder helfen beim Kochen nur nach Absprache.

2. Wochenkehr

Staubsaugen, Abstauben, Böden feucht aufnehmen, Küchenschrank aussen reinigen, Esswaren im Kühlschrank kontrollieren, Betten frisch beziehen, Badewanne, Dusche, Lavabo, WC reinigen, Spiegelschrank aussen reinigen.

Wichtig: die Mitarbeiterinnen sind nicht verpflichtet, folgende Arbeiten auszuführen: Polstergruppe saugen, Möbel verschieben zum Saugen, Spielsachen wegräumen, Zimmer erwachsener Kinder reinigen, «Frühlingsputzete», Gartenpflege, Treppenhaus reinigen.

3. Wäsche

Waschen in der Waschmaschine, kleine Handwäsche, Wäsche falten, Wäsche bügeln, Wäsche ausbessern.

4. übrige Haushaltarbeiten

Einkaufen (evtl. zusammen mit Klient/ Klientin) nur im Wohnort, Betten machen.

Wer bezahlt diese Dienstleistung?

Diese Leistungen sind nicht kassenpflichtig. Verfügen Sie aber über eine Zusatzversicherung, übernimmt diese möglicherweise einen Teil der Kosten. Wir bitten Sie, dies vorgängig bei Ihrer Krankenkasse abzuklären.