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Sichere Verwendung von Flüssiggas - Reglement für Veranstaltungen
Mit Schreiben vom 27. September 2018 teilt die Suva, Luzern mit, dass die eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) eine neue Flüssiggas-Richtlinie 6417 in Kraft gesetzt hat. Die Richtlinie stützt sich auf den neuen Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Darin wird u.a. die periodische Kontrolle von Flüssiggasanlagen gefordert.
Wenn eine Gemeinde eine Veranstaltung mit Flüssiggasanlagen (zu denen auch Gasgrills gehören) bewilligt, dürfen dort gemäss UVG nur kontrollierte Gasgeräte eingesetzt werden. Die periodischen Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind von einem dazu ausgebildeten Fachmann auszuführen. Zudem ist vor Gebrauch an einer Veranstaltung eine Checkliste abzuarbeiten und auszufüllen.
Informationen
- Datum
- 1. November 2017
- Herausgeber/-in
- Arbeitskreis LPG
- Autor/-in
- Arbeitskreis LPG
Dokumente
Name | |||
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Sichere_Verwendung_von_Flussiggas_-_Reglement_Veranstaltunge.pdf (PDF, 1.25 MB) | Download | 0 | Sichere_Verwendung_von_Flussiggas_-_Reglement_Veranstaltunge.pdf |