Feuerungskontrolle Messperiode 2026
Gemäss den Richtlinien der Eidg. Luftreinhalteverordnung (LRV) ist die Gemeinde verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Abgasmessungen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2 (liberalisierte Kontrolle). Betreiber von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe bis 1 MW Leistung können zwischen zwei Varianten wählen:
Gasheizungen sind in der Messperiode 2028 wieder messpflichtig
Variante 1
Messung durch den amtl. Feuerungskontrolleur der Gemeinde zum Preis (exkl. MwSt.) von
| Ölbrenner einstufig | Fr. 50.00 |
| Öl-/Gasbrenner zweistufig | Fr. 65.00 |
| Administration, Messgerät, Fahrzeugkosten | Fr. 26.00 |
| Barzahlungsrabat | Fr. 5.00 |
In der Gemeinde ist für messpflichtige Anlagen folgender Feuerungskontrolleur verantwortlich: Beat Byland, Othmarsingen, 079 208 24 67.
Variante 2
Messungen durch das Servicegewerbe müssen bis spätestens am 31. Dezember 2026 durchgeführt sein. Messungen, die durch das Servicegewerbe (Variante 2) erfolgen, sind vignettenpflichtig.
Ab dem 4. November 2026 wird Beat Byland mit den Messungen beginnen.
Gemeinderat