Inhalt
Inhalt
Grabräumung
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit sind gemäss § 23 des Friedhofreglements die Urnengräber des Jahrgangs 1995 bis 1997 (Gräber Nrn. 66 - 73) sowie die Erdbestattungsgräber des Jahrgangs 1994 bis 1997 (Gräber Nrn. 352 – 365) zur Räumung fällig.
Die Räumung erfolgt Ende Mai 2023. Wir bitten die Angehörigen, die Gräber bis spätestens Sonntag, 14. Mai 2023 zu räumen und die Grabdenkmäler und Pflanzen, falls gewünscht, abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist werden die verbleibenden Gegenstände abgeräumt. Die Grabsteine werden gemahlen und entsorgt.