Inhalt
Inhalt
Ersatzwahl - Steuerkommission Ersatzmitglied; Stille Wahl
Für die oben erwähnte Wahl sind während der Anmeldefrist gleich viele Wahlvorschläge eingereicht worden, wie Sitze zu vergeben sind.
Gemäss § 30a GPR wurde mit der Publikation der angemeldeten Kandidatin eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können.
Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 / 2025 als in stiller Wahl gewählt erklärt:
- Hochstrasser-Oesch Sonja, geb. 1966, von Densbüren AG und Oberlangenegg BE, Sonnenrain 3, parteilos.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Department Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Wahlbüro