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Ersatzwahl – Finanzkommission Einwohnergemeinde
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Demissionen von Michael
Kölbl und Raul Hochstrasser als Mitglieder der Finanzkommission gestützt auf § 36
des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) zugestimmt. Die erforderliche Er-
satzwahl findet über das Wochenende vom 24. November 2024 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte
(GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR)
von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeinde-
kanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 11. Okto-
ber 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der
Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.hunzenschwil.ch herunter-
geladen werden.
Wahlbüro
Zugehörige Objekte
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Finanzkommission; Ersatzwahl 1. Wahlgang 2024 (PDF, 39.07 kB) | Download | 0 | Finanzkommission; Ersatzwahl 1. Wahlgang 2024 |