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Feuerungskontrolle Messperiode 2024 (mit neuer kantonaler Regelung bezüglich Messperiode im Kalenderjahr)
Gemäss Richtlinien der Eidg. Luftreinhalteverordnung (LRV) ist die Gemeinde verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Abgasmessungen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2 (liberalisierte Kontrolle). Betreiber von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe bis 1 MW Leistung können zwischen zwei Varianten wählen:
Variante 1
Messung durch den amtl. Feuerungskontrolleur der Gemeinde zum Preis von
Gasheizung Fr.40.-
Ölbrenner einstufig Fr. 50.-
Öl-/Gasbrenner zweistufig Fr. 65.-
Administration, Messgerät,
Fahrzeugkosten Fr. 26.-
Barzahlungsrabat Fr. 5.-
Die Preise verstehen sich exkl. 8.1% MwSt
In der Gemeinde ist für messpflichtige Anlagen folgender Feuerungskontrolleur verantwortlich: Beat Byland, Othmarsingen, 079 208 24 67.
Variante 2
Messungen durch das Servicegewerbe müssen neu bis spätestens am 31. Dezember 2024 durchgeführt sein. Messungen die durch das Servicegewerbe (Variante 2) erfolgen, sind vignettenpflichtig.
Ab dem 4.November 2024 wird Beat Byland mit den Messungen beginnen.