Wirtetätigkeit in Gastgewerbebetrieben oder an Einzelanlässen
Sämtliche Informationen zur Melde- und Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe sowie für Einzelanlässe finden Sie unter dem angegebenen Link beim Departement Gesundheit und Soziales, Lebensmittelinspektorat.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.
Link: Wirtetätigkeit