Sperrgut
Brennbare, sperrige Güter bis max. 100x50x50 cm und max. 25 kg können dem Hauskehricht mitgegeben werden. Es muss mit einer 110-Litermarke versehen werden.
Hinweis: Das Sperrgut kann auch im Recycling-Paradies entsorgt werden.
Brennbare, sperrige Güter bis max. 100x50x50 cm und max. 25 kg können dem Hauskehricht mitgegeben werden. Es muss mit einer 110-Litermarke versehen werden.
Hinweis: Das Sperrgut kann auch im Recycling-Paradies entsorgt werden.